Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Güterbuchs-Protokoll

vom  1.  Juli  .  .  .  .  .  ...

bis  30.  Juni  ..  ..  .  .  ..

Die  Einträge  geschehen  hier  der  Zeitfolge  nach,  wie  die  Veränderungen  eintreten,  oder  zur
Kenntniß  des  Gemeinderaths  kommen,