Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Hi die Gebäude.... ...... (50,000 fl. — 
5/84 die Geweree 437500 fl. — 
—:. 3),900,000 fl. — 
Mit Berücksichtigung der das Landeskataster betreffenden Veränderungen, worüber 
die Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen sind, und nach welchen nun- 
mehr auch der Amtskörperschafts= und Ortssteuerfuß richtig zu stellen ist, berech- 
net sich 
a) das Grundkataster nach dem Reinertrage auf. . 17,935,288 fl. 48 kr. 
und das Gefällkataster aafß... ..... 77,983 fl. 46 kr. 
—:. 18,013,272 fl. 34 kr. 
demnach die Staatssteuer für beide je auf 100 fl. Reinertrag zu 
—a:. 15 fl. 20 kr. 5/# hlr. 
b) das Gebäudekataster nach dem Kapitalwerth auif. 226,310,204 fl. — 
und 
die Staatssteuer je auf 1000 fl. Kapitalwerth zu —:. 2 fl. 52 kr. 1800 hlr. 
IP) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betragen. 44744134 fl. 45 kr. 
Zur Umlage der iuersunme von 487,500 s kommen n daher auf 100 fl. Kataster- 
—I7) .. . .... .. 102fl49kr1hlk 
Nachdemhienachdiesahrcösteuerpr01672—73unterdceOberamtö-Bez(rke 
auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, werden die Königlichen 
Oberämter angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen 
Orte ꝛc. unter Zugrundlegung des Landeskatasters vorzunehmen, und dafür zu sorgen, 
daß die Unteraustheilung auf die Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Katasterzwei- 
gen, je abgesondert auf das Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Kataster vollzo- 
gen wird. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebäude= und Gewerbe- 
steuer-Rollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortführung 
der Oberamts-Uebersichten, übereinstimmend mit den Kanzlei-Exemplaren, sowie auf 
die Benützungsart des Steuerkatasters zu der Umlage der Körperschafts -Anlagen, end- 
lich hinsichtlich der rechtzeitigen Unteraustheilung, der sorgfältigen Ueberwachung des
	        
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