Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Formular A. 
Gemeinde Laufende Straße 
M. 
Haushaltungszettel 
über 
den Stand der Viehhalung 
und 
des landwirthschaftlichen Grundbesitzes 
am 
10. Januar 1873. 
  
Auszufüllen 
durch: 
Name“ 
Stand“ 
des 
Besitzers. 
  
* Der Name ist schon vor Austheilung der Hausaltungszettel von 
der Gemeindebehörde, der Stand vom Haushaltungsvorstande selbst ein- 
zusetzen. Bei 2 oder mehreren Erwerbszweigen oder Berufsarten sind diese 
sämmtlich anzugeben. 
Allgemelne Bemerkung. 
Dieser Haushaltungszettel ist zufolge der vom Bundesrath des Deut- 
schen Reichs zu statistischen Zwecken für sämmtliche deutsche Bundesstaaten 
auf 10. Januar 1873 
angeordneten Aufnahme des Viehstandes von jedem Viehbesitzer oder auch 
Besitzer landwirthschaftlicher Grundstücke gemäß den hienachfolgenden Rub- 
riken so zeitig auszufüllen, daß derselbe am 11. Januar 1873 Nachmittags 
abgeholt werden kann.
	        
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