Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

341 
37. 
NRegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 26. Oktober 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei- 
axe. 
  
  
— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei-Taxe "). 
Mit Rücksicht auf die durch Bekanntmachung des Reichs-Kanzler-Amts vom 1. Junie 
Reichs-Gesetzblatt Nr. 17) mit dem 1. November d. J. in Anwendung kommende 
harmacopoea Germanica hat das K. Ministerium des Innern die Bearbeitung einer 
euen Arznei-Taxe angeordnet. Die Arznei-Taxe vom 1. Januar 1872 ist daher durch 
*) Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker 
lehr Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und können dieselben bei der Expedition des Regie- 
ungsblattes abgelangt werden.
	        
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