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Anhang.
Instruktion
für die Impfärzte und Belehrung des Publislktums über Impfverhäktnisse.
I. Vaccination.
1. Alter der Impflinge.
In den ersten Wochen des Lebens ist die Empfänglichkeit für die Aufnahme der
Kuhpocken eine geringe, die Impfung bleibt deßhalb in diesem Alter häufig erfolglos;
sie ist aber, unter dringenden Verhältnissen, wo Menschenpocken im Hause oder in der
Nähe grassiren, zum Schutz gegen dieselben jedenfalls vorzunehmen, da sie mit keiner
Gefahr für die Kinder verbunden ist.
Dagegen sind vom dritten Lebensmonate an die meisten Kinder schon vollkommen
empfänglich für eine erfolgreiche Schutzpockenimpfung, und die Zeit zwischen dem dritten
und zwölften Monate ist diejenige Altersperiode, welche die günstigsten Verhältnisse für
die Vornahme der Schutzpockenimpfung darbietet, insofern kleine Kinder dem Akte der
Impfung selbst keinen Widerstand leisten, die allgemeine Reaktion, die Fieberbewegungen
bei ihnen in der Regel geringer sind als bei älteren, und sie vor dem Zerkratzen der
Pusteln und anderen schädlichen Einflüssen besser verwahrt werden können, insofern end-
lich Skrofeln und Rhachitis, die von den Eltern so gern irrthümlicher Weise als die
Folgen der Kuhpocken angesehen werden, im ersten Lebensjahre noch seltener zum Vor-
schein kommen als in den folgenden Jahren. Das Zahnen der Kinder, wenn es nicht
mit wirklicher Krankheit verbunden ist, bildet keinerlei Hinderniß für die Vornahme der
Schutzpockenimpfung.
2. Zeit der Impfung.
Die Schutzpockenimpfung kann ohne Beeinträchtigung ihres Erfolges und der Ge-
sundheit der Impflinge zu jeder Jahreszeit und unter allen Witterungsverhältnissen vor-
genommen werden. Für die öffentlichen Impfungen ist als die geeignetste Zeit der
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