Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauf- 
tragt. 
Gegeben, Stuttgart den 15. Mai 1873. 
Karl. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Versügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrsanstalten, des 
Innern und der Finanzen, betreffend das Verbot der Annahme der Guldenmünzen österreichischer 
Währung. Vom 15. Mai 1873. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 10. d. M. wird 
im Anschluß an das Verfahren in andern Deutschen Bundesstaaten unter Aufhebung 
der Finanzministerial-Verfügung vom 12. Dezember 1860 (Reg. Blatt S. 138) sämmt- 
chen Staatskassenstellen die fernere Annahme der österreichischen und ungarischen Gulden- 
münzen des 45 Guldenfußes hiemit untersagt. 
Stuttgart, den 15. Mai 1873. 
Wachter. Sick. Renner. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Entschädigung 
der Volksschullehrer für das Anwohnen bei den Schulronferenzen. 
Vom 7. Mai 1873. 
Um die Entschädigung der Volksschullehrer für das Anwohnen bei den Schulcon- 
ferenzen mit den jetzigen Preisverhältnissen in Uebereinstimmung zu setzen, wird auf 
Grund des Art. 46 des Gesetzes vom 29. September 1836 an der Stelle der Ministerial- 
Verfügung vom ½. W 1864 Nachstehendes verfügt: 
Den Schulmeistern, sowie den unständigen Lehrern an den Volksschulen ist, voraus- 
gesetzt, daß sie von dem Conferenzorte mindestens einen Kilometer entfernt wohnen, eine 
Reisekosten-Vergütung zu gewähren.
	        
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