Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Unser  Minister  des  Innern  ist  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Mai  1873.

Karl.
Der  Minister  des  Innern:
Sick.

Versügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  Verkehrsanstalten,  des
Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  das  Verbot  der  Annahme  der  Guldenmünzen  österreichischer
Währung.  Vom  15.  Mai  1873.

Mit  höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  10.  d.  M.  wird
im  Anschluß  an  das  Verfahren  in  andern  Deutschen  Bundesstaaten  unter  Aufhebung
der  Finanzministerial-Verfügung  vom  12.  Dezember  1860  (Reg.  Blatt  S.  138)  sämmtchen
  Staatskassenstellen  die  fernere  Annahme  der  österreichischen  und  ungarischen  Guldenmünzen
  des  45  Guldenfußes  hiemit  untersagt.
Stuttgart,  den  15.  Mai  1873.
Wachter.  Sick.  Renner.

Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen-  und  Schulwesens,  betreffend  die  Entschädigung
der  Volksschullehrer  für  das  Anwohnen  bei  den  Schulronferenzen.
Vom  7.  Mai  1873.

Um  die  Entschädigung  der  Volksschullehrer  für  das  Anwohnen  bei  den  Schulconferenzen
  mit  den  jetzigen  Preisverhältnissen  in  Uebereinstimmung  zu  setzen,  wird  auf
Grund  des  Art.  46  des  Gesetzes  vom  29.  September  1836  an  der  Stelle  der  Ministerial-Verfügung
  vom  ½.  W  1864  Nachstehendes  verfügt:

Den  Schulmeistern,  sowie  den  unständigen  Lehrern  an  den  Volksschulen  ist,  vorausgesetzt,
  daß  sie  von  dem  Conferenzorte  mindestens  einen  Kilometer  entfernt  wohnen,  eine
Reisekosten-Vergütung  zu  gewähren.