Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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versügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
* In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnlinie Metzingen-Urach sind an den 
tationen Urach und Dettingen zur Controlirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr 
erjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit andern Bundesstaaten einer inneren 
teuer oder Uebergangssteuer unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 2. März 1874. 
Renner. 
Die am 21. Februar 1874 zu Berlin ausgegebene Numer 6 des Reichsgesetzblattes enthält 
das Gesetz, betreffend die Fesistellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat des Deutschen Reichs 
für das Jahr 1874. Vom 18. Februar 1874. 
Die Numer 7, ausgegeben am 27. Februar 1874, enthält 
das Gesetz, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der 
Gemeinden. Vom 23. Februar 1874. 
Die Numer 8, ausgegeben am 7. März 1874, enthält 
das Gesetz, betreffend die einer besondern Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen. 
Vom 2. März 1874. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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