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zur Ausführung von Straßenbauten 6400,000 —
zur Verstärkung des Flußbaufonds wegen Wosserschadens 10000 -4
dem Departement des Kirchen= und Schulwesens:
zu einem weiteren Stectsbeitras für die Erbauung einer zweiten katholischen Kirche
in Stuttgart 500,000 =
dem Finanzdepartement i in r Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds:
für Erweiterung des neuen Justizgebäudes in Stuttgart behufs Aufnahme des Stadtge-
richts und Erbauung eines neuen Gefängnißgebäudes daselbst, sowie zur Herstellung eines
Verwaltungsgebäudes des Naturalienkabinets mit einer Wehnung für den ersten Kon-
servator 1I1I,507,368 -4
für die Staatsirrenanstalt! in Schussenried weitere . 86,000
für die Erweiterung und Verbesserung der Irrenpflegeanstalt in Zwiefalten 670,452 AM.
für das zweite akademische Krankenhaus in Tübingen weitre 200,000 = Æ
zu Erweiterung des Kunstgebäudes und Erbauung einer neuen Kunstschule in Stuttgart,
statt der durch Art. 6 des Finanzgesetzes vom 27. Juni 1875 zur späteren Verwendung
vorbehältlich der künftigen definitiven Verabschiedung zur Erweiterung des Kunstgebäudes
in Stuttgart ausgesetzten 438,857 MA,. .. -. 852,840 4
für ein neues Realgymnasium in Stuttgart, siat der durch Art. 6 des Finanzge-
setzes vom 27. Juni 1875 zur späteren Verwendung vorbehältlich der künftigen definitiven
Verabschiedung zu einem Neubau für das Realgymnasium in Stuttgart mit eingebauter
oder in die Nahe gestellter Turnhalle ausgesetzten 800,000. Hf. 8S8S68,800 -(
für die Erbauung und Einrichtung eines vierten evangelischen Schullehrerseminars
in Nagold 640,000 M.
Gegenwärtiges Geses ist durch Unser er Finanzministerium zu vollziehen.
Gegeben, Schloß Friedrichshafen den 25. Juni 1876.
Karl.
Der Finanz-Minister:
Renner. Auf Befehl des Königs,
Der Kabinets-Chef:
Gärttner.