Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

1.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  16.  Jannar  1877.

 

Inhalt.
Bekanntmachung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Bildung  von  Sachverständigen-Vereinen  in  Gemähheit  der
Reichsgesetze  vom  9,  10.,  11.  Januar  1876.  Vom  30.  Dezember  1876.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums

des  Innern,  betressend  die  Aufhebung  der  besonderen  Staatsaussicht  über  die  Gemeinde  Burgberg,  Oberamts
Heidenheim.  Vom  30.  Dezember  1876.  —  Versügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend
  den  Beginn  der  Wirksamkeit  des  revidirten  Pferde-Aushebungs-Reglements  vom  16.  November  1876.
Vom  18.  Dezember  1876.

 

Gekanntmachung  des  Justizministeriums,  beireffend  die  Bildung  von  Sachverständigen-Vereinen  in  Gemäßheit
  der  Reichsgesetze  vom  9.,  10.,  11I.  Jannar  1876.  Vom  30.  Dezember  1876.

Unter  Beziehung  auf  die  von  dem  Reichskanzleramte  unter  dem  29.  Februar  d.  J.
erlassene  Instruction  über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  Sachverständigen-Vereine
  nach  Maßgabe  der  Reichsgesetze  vom  9.,  10.,  11.  Jannar  1876,  betreffend
  das  Urheberrecht  an  Werken  der  bildenden  Künste,  den  Schutz  der  Photographieen
gegen  unbefugte  Nachbildung  und  das  Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen  (Reg.  Blatt
1876,  S.  77  ff.)  wird  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zu  Folge  einer  von
Seiner  Königlichen  Majestät  unter  dem  19.  Oktober  d.  J.  genehmigten  Uebereinkunft
mit  der  Großherzoglich  Badischen  und  Großherzoglich#  Hessischen  Negierung  gemeinschaftliche
  Sachverständigen-Vereine  für  Württemberg,  Baden  und  Hessen  mit  dem  Sitz  in
Stuttgart  gebildet  und  Württembergischer  Seits

1)  in  den  künstlerischen  Sachverständigen-Verein
als  Vorsitzender  der  Direktor  der  Kunstschule  v.  Neher,