Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

Basten. 
Für Bereitung einer Paste Pfennig. 
bis incl. 50 Gramm 20 
„ „110 J300 
„ „206000 4140 
Für größere Mengen. 50 
Ptaster. 
Für die Bereitung eines Pflasters durch Mischen, Malaxiren 
oder Schmelzen 20 
Für die Bereitung eines Rlasters zuns * incl. 
etwaigen Mischens und Malaxirens . 40 
Für das Streichen eines Pflasters bis zu einer Grüße von 
100 Quadratcentimeter incl. des etwa nothwendigen Erweichens 
oder Schmelzenns . 15 
Bei größeren Pflastern werden jede weitere 10 Quodrateen= 
timeter mit einem Pfennig berechnet. 
Für das anzuwendende Zeug werden berechnet 
bei Leder oder Seidenzeug für je 100 Quadrat- 
centimeter 10 
bei Shirting oder Leinwand für! je 10 □ Centimeter 5 
Das Bestreichen des Randes mit Heftpflaster darf nicht als eine 
besondere Arbeit, sondern nur als eine Vergrößerung des ganzen 
Pflasters berechnet werden. 
Pillen, Boli, und Trochisci. 
Für die Anfertigung und Formation von Pillen, incl. Pul- 
vern oder Mischung der Bestandtheile, und Anstoßen der Masse, 
sowie incl. der nöthigen Bestreuung mit Lycopodium oder einem 
andern gleichwerthigen Pulver 
für bis zu 30 Stüke 30 
für je weitere 30 Stüück 10 
Anmerkung. Die etwa nothwendige Auflösung von Salzen, oder das Zusammenschmelzen 
von Wachs u. dgl. mit Balsamen, Oelen u. s. w. darf nicht besonders berechnet 
werden.
	        
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