thumbs : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Alle  Berichte  der  Beamten,  und
alle  Gesuche,  welche  auf  diese  Staatsgefaͤlle
  Bezug  haben,  mössen  von  jeze
anfangend  an  Unser  Gubernium  eingesender,
  und  von  demselben  veebeschieden
werden,

Unfere  Provinztal  =  Etats-Kurotel
nimmt,  unter  Verwendung  des  bisber
landschaftlichen  Buchhaltungspersonals,
und  auch  des  Rechnungs-Kommissariates,
  sowohl  die  beurigen,  als  die
von  den  vorderen  Jahren  etwa  noch  rückständigen
  Rechnungen  auf,  und  ertbeiler
den  Beamten  die  Absokutorien.

6)  Die  bisherigen  landschaftlichon  Austaben
  für  Besoldungen,  Penssonen,
und  Regie  des  landschaftlichen  Ausschusses,
  dann  aller  bisberigen  kandschaftlichen
  Beamten  werden  obne  allen
  Unterbruch  fortbezablt,  bis  über
die  jahrlichen  Bedürfnisse  der  landschaftlichen
  Akeivität  der  im  General=  Edikre
erwähnte  jährliche  Erat  sanktionirt  sein
wird.

7)  Wir  erwarten  unverzöglich  den  schon
unterm  a7.  Jänner  diefes  Jabres  abgesoderten
  landschaftlichen  Schuldeneilgungs-:
  Plan,  um  hiernach  eigene  Tilgungs-Fonds,
  eine  eigene  Schuldentilgungs=
  Kasse,  und  eine  eigene  Provinlial-Schuldentilgungs.=
  Kommeßion,
mit  dem  Beistze  landschaftlicher  Deputirten,
  schleunig  etabliren  zu  können.

Indessen  ist  mit  der  Bgablung  der
Zinsen  auf  das  pünktlichste  fortzufabren;
  und  eben  deßwegen  ist  aus  dem
landsch  aflichen  Vorrathe,  ausser  den
vostulatsmässigen  Bewilligungen,  nicht
das  geringste  in  die  Provinzial=  Haupt-Kasse
  zu  ziehen;  damit  die  bisherigen
Zins=  und  andere  landschaftliche  Zablungen
  nicht  einen  Augenblick  stille  stebeu
  bleiben.

8)  Für  die  kankschaftliche  Einsicht  in  die

Verwendung  des  erst  noch  zu  bestimmenden
  Schuldentilgungs=  Fonds  wird,

theils  durch  die  Beiziehung  ihrer  Deputirten

  zu  der  künftigen  Provinzial=Schuldentilgungs
  =  Kommission,  und
tbeils  durch  die  im  General=  Edikte
angeordnete  Zentral  =  Kommißion  des

Staatsschulden-Eiats  vom  ganzen  Ksnigreiche

  geforgt:  —  und  es  wird  gleichfalls
  eine  zweckmássige  landschaftliche
Einsicht  in  die  Berwendung  der  tandsteuern,
  gemäß  dem  General=  Edikte,  gegeben
  werden.

Münchey  den  8.  Juni  1807.

Max  Josephp.

Freiherr  von  Hompesch.

Aaf  kiniglichen  allerhdchsten  Bej.  l.
G.  Geiger.