Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

160 
Nr. 65. Schiffprüfungszeugnisse und Zeugnisse über die Ledungssahictei von 
Schiffen, neben der im Verordnungswege zu bestimmenden Prüfungsgebühr, 4 
Nr. 66. Schreibge bühr: 
Die Schreibgebühr für Abschriften, Auszüge, Ausfertigungen 2c., soweit solche nicht 
durch das Reichs-Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878 geregelt ist, wird im Verord- 
nungswege bestimmt. 
Nr 67. Seminaristen und Konviktoren: 
1) für die Aufnahme: 
a) in ein niederes theologisches Seminar oder Konviiit 15 
b) in ein höheres Seminar oder Konv#iiittt 15,n 
J) in das Priestersemiinne, iichtsx 
4) als Hospes in ein niederes loangelisches Seminor 104 
2) für die Entlassung aus dem Seminar= oder Kowwiktsverband: 
a) wenn der Betreffende nur einem niederen oder nur dem höheren Seminar oder Konvilt 
angehört hat. 5P0 
ßb) wenn er nur dem Friesterseninar ungehört hat, . 40 „ 
o) in allen übrigen Fällen . ..7)- 
3) für die Erlaubniß zur Uebernahme frender Diensie nuter Vortdauer des Seminar= oder 
Konvikt-Verbandds . . deie gleichen Sätze wie Ziff. 2; 
4) für die auf Ansuchen erfolgende Entlassung aus dem Kirchen= oder Lehrdienst ebenso 
5) wenn in den unter 2 und 4 genannten Fällen Kostenersatz stattfindet, neben diesem . nichts- 
Spiele s. Glücksspiele, Lotterieen, Schaustellungen. 
Spiritus s. Wirthschaften. 
Nr. 68. Staatsange hörigkeit (Reichsgesetz vom 1. Juni 1870, Reg. Blatt 1871 
1, Beilagen S. 26): 
1) für die Ertheilung der Aufnahme-Urkunde (§ 7 und §. 21 Abs. 5) nichts; 
2) für die Ertheilung einer Naturalisationsurkunde (8§ 2 Ziff. 5 und §. 0) 20 * 
3) für die Ertheilung einer Entlassungsurkunde im Fall des §. 15 Abs. 1 des Reichsgesetzes 
„% nichts) 
4) für die Ertheilung einer Entlassungsurkunde in anderen Fällen 3 + 
Nr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.