Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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W 21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
Inhalt. 
velanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Verzeichniß der höheren Lehr- 
anstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten; — Bekanntmachung, 
etreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden auszustellenden Zeugnisse 
der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 29. März 1881. — Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Festsetzung von Prüfungsgebühren. Vom 13. April 1881. 
  
ketanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, betreffend das Verzeichniß der 
böheren Lehranstalten, welche zur Ansstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
eu einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — debgleichen der provisorisch berechtigten 
Atalten; — Bekauntmachung, betreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Würktemberg 
. And Baden auszustellenden Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst. Vom 29. März 1881. 
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nro. 12 des Centralblattes für 
das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 23. und 24. März 1881, betreffend 
das Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; 
deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten; — Bekanntmachung, betreffend die 
von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden auszustellenden Zeug- 
nisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 29. März 1881. 
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: 
Sick. Wundt.
	        
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