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W 21.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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Inhalt.
velanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Verzeichniß der höheren Lehr-
anstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei-
willigen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten; — Bekanntmachung,
etreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden auszustellenden Zeugnisse
der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 29. März 1881. — Ver-
fügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Festsetzung von Prüfungsgebühren. Vom 13. April 1881.
ketanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, betreffend das Verzeichniß der
böheren Lehranstalten, welche zur Ansstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für
eu einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — debgleichen der provisorisch berechtigten
Atalten; — Bekauntmachung, betreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Würktemberg
. And Baden auszustellenden Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst. Vom 29. März 1881.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nro. 12 des Centralblattes für
das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 23. und 24. März 1881, betreffend
das Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind;
deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten; — Bekanntmachung, betreffend die
von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden auszustellenden Zeug-
nisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 29. März 1881.
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister:
Sick. Wundt.