Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. August 1881. 
  
Inhalt: 
Bekanätmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den 
Württembergischen Kriegerbund. Vom 1. August 1881. — Verfügung des Finanzministeriums zur Ausführung 
des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichöstempelabgaben. Vom 5. August 1881. 
— 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an den Württembergischen Kriegerbund. Vom 1. August 1881. 
Vermöge Höchster Entschließung vom 30. Juli d. J. haben Seine Königliche 
Majestät dem Württembergischen Kriegerbund, der seinen Sitz in Stuttgart hat, auf 
Grund der vorgelegten Statuten die juristische Persönlichkeit in Gnaden verliehen. 
Stuttgart, den 1. August 1881. Für den Staatsminister: 
Schüz. 
Verfügung des Sinanzministeriums zur Aussührung des Reichsgesehes vom 1. Inli 1881, betreffend 
die Erhebung von Reichsstempelabgaben. Vom 5. August 1881. 
Nachstehend werden die vom Bundesrathe unterm 7. Juli l. J. beschlossenen, in 
Nro. 28 des Centralblattes für das Deutsche Reich veröffentlichten Vorschriften zur Aus- 
führung des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben (Reichs-Ges.-Bl. S. 185), mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die mit der 
Erhebung und Kontrolirung der Reichsstempelabgabe für Württemberg beauftragten Be- 
hörden demnächst im „Staatsanzeiger für Württemberg“ werden bekannt gemacht werden. 
Stuttgart, den 5. August 1881. Renner.
	        
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