Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Ausländische Werthpapiere, welche vor dem 1. Oktober 1881 ausgegeben sind und 
spätestens am 29. Dezember desselben Jahres zur Abstempelung vorgelegt werden, sind. Muster c. 
nach dem anliegenden Muster c anzumelden. 
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2b. Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgabenbetrag fest 
und zieht ihn ein. Bei der Berechnung der Abgabe von ausländischen Werthpapieren, 
in welchen der Nennwerth in der fremden und in deutscher Währung angegeben ist, bildet 
die letztere die Grundlage. 
Die Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte Abgabe 
gegen Quittung bezw. Interimsquittung eingezahlt oder deponirt worden ist. Die De- 
ponirung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der 
Steuer nicht mehr bewirkt bezw. beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig 
zu sein, von zwei Beamten vollzogen und in derselben der Tag der Buchung der Steuer 
und die Nummer des Hebe= oder Anmelderegisters, unter welcher die Buchung erfolgt 
ist, von der Steuerstelle angegeben sein. Die definitive Quittung ist auf ein Exemplar 
der Anmeldung zu schreiben. 
Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere gegen Rück- 
gabe der Empfangsbescheinigung, welcher als Registerbelag bei der Steuerstelle verbleibt, 
ausgehändigt. 
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Ueberbringer 
das eine Exemplar der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung versehen, zurückzugeben. 
2tc. Die Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Aufdrücken des Reichsstempels 
auf der Vorderseite des Werthpapiers. 
Die vor dem 1. Oktober 1881 ausgegebenen und spätestens am 29. Dezember 1881 
zur Abstempelung vorgelegten ausländischen Werthpapiere erhalten einen Stempelabdruck, 
welcher in einem von einem Kreise umgebenen Vierpaß die deutsche Kaiserkrone, sowie 
ein Band mit der Werthbezeichnung zeigt, und dessen Einfassung die Aufschrift „Reichs- 
Stempel -Abgabe“ und die Unterscheidungsnummer der betreffenden Abstempelungsstelle 
trägt. 
Der auf inländische und auf andere, als vorbezeichnete, ausländische Werthpapiere 
vermittelst Maschine aufzudrückende Stempel besteht in einem verzierten aufrecht stehenden 
Rechteck, auf welchem sich der Reichsadler und um denselben in kreisrunder Einfassung 
die Aufschrift „Reichs-Stempel-Abgabe“ befinden. Unter dem Adler ruht ein kleiner,
	        
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