Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Regierungs--Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. April 1882. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung 
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Nußland. Vom 4. April 1882. — Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betresfend die Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung 
für das Deutsche Reich. Vom 4. April 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend 
die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Calwer Verlagsverein. Vom 6. April 1882. — Bekannt- 
machung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine aus dem Nachlaß der verstorbenen 
Fräulein Bertha Jäger von Tübingen errichtete kirchliche Armenstistung. Vom 8. April 1882. — Berichtigung. 
  
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur 
Ausstellung ärztlicher Zeuguisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. 
Vom 4. April 1882. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 13 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahr 1882 erlassene Bekanntmachung vom 29. März 1882, be- 
treffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Rußland, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, deu 4. April 1882. 
Hölder. Wundt. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Dezember v. J. (Centralblatt 1881 Seite 474°) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Franz Maßmann zu 
*) Regierungsblatt von 1882 Seite 13.
	        
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