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Provinz Brandenburg.
28. Das Askanische Gymnasium zu Berlin,
29.
30.
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32.
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51.
53.
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(verbunden mit d
Französische Gymnasium daselbst,
Friedrichs-Gymnasium daselbst,
Friedrichs-Werder'sche Gymnasium das.,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Humboldtks-Gymnasium daselbst,
Joachimskhal'sche Gymnasium daselbst,
Gymnasium zum grauen Kloster daselbst,
Köllnische Gymnasium daselbst,
Königstädtische Gymnasium daselbst,
Leibniz-Gymnasium daselbst,
Luisenstädtische Gymnasium daselbst,
Sophien-Gymnafium daselbst,
Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Brandenburg,
die Ritter-Akademie daselbst,
das Gymnasium zu Charloktenburg,
45. „ -
46.
47.
48.
49.
50.
Eberswalde,
Frankfurt a. d. Oder,
- -Freienwalde a. d. Oder,
- Friedeberg i. d. Neumark,
- Fürstenwalde,
- * Guben (verbunden mit
der Realschule I. Ordn. das.),
zu Königsbergi. d. Neumark,
Koltbus (verbunden mit
der höheren Bürgerschule das.),
zu Küstrin,
Landsberg a. d. Warthe
er Realschule I. Ordn. das.),
55. das Gymnasium zu Luckan,
56. -
57.
58.
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66.
567.
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* 71.
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75.
76.
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78.
79.
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Das Gymnasium
Neu-Ruppin,
Potsdam,
Prenzlautverbunden mit
der Realschule I. Ordn. das.),
- zu Sorau,
- Spandau,
- -Wittstock,
Pädagogium -Züllichau.
Provinz Pommerrn.
zu Anklam,
- -Belgard,
- Cöslin,
- -Colberg (verbunden mit
der Realschule J. Ordn. das.),
- zu Demmin,
- -Dramburg,
- -Greiffenberg,
- --Greifswalbd (verbunden
mit der Realschule J. Orbnung das.),
Gymnasium zu Neustettin,
Pädagogium zu Putbus,
Gymnasium zu Pnritz,
- Stargard i. Pomm.,
Marienstifts-Gymnasium zu Stektin,
Stadt-Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Stolp (verbunden mit
der höheren Bürgerschule daselbst),
Gymnasium zu Stralsund,
- -Treptow a. d. Rega.
*) Die Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen eine zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungs-
zeugnisse für den einjährigefreiwilligen Militärdienst berechtigte Nealschule bezw. höhere Bürgerschule mit obligato-
rischem Unterricht im Latein nicht sich besindet, sind befugt, derartige Befähigungszeugnisse auch ihren von der
Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schblern zu ertheilen, insosern letztere an dem
lür jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda abfolvirt
oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrer-
kollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
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A Zur S sind dies die in dem Verzeichniß mit einem * bezeichneten Gymnasien und Progymnasien
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