Full text : Das Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.

Das
deutsche
Beerwesen
von
v.  Boguslawski.


Deutschlands  Wehrstand.

ie  französische  Revolufion  hafle  die  Yolkskraft  für  den  Kriegsgebrauch  entfessell.  Sie  irat  damit  in  Gegensatz  zu  dem

System  der  Soldheere  und  beschränkter  Hushebung  der  Landeskinder,  wie  letztere  z.  B.  in  Preussen  bestand.  Indem
Napoleon  die  neu  auftretenden  Kräfte  zusammenfasste,  entstand  das  Kriegssysiem,  den  Gegner  durch  rasche  und  entscheidende
Schläge  zu  treifen,  nicht  das  strategische  Manöver,  sondern  die  Schlacht  als  Hauptimomeni  der  gesamten  Kriegshandlung  zu
betrachten,  ohne  auf  ersteres  zu  verzichten;  die  Bilfsquellen  des  Landes  gehörig  durch  Requisition  auszunutzen;  die  Lineariaktik
  des  18.  Jahrhunderts  durch  den  Stoss  der  Kolonnen  umd  die  zersireute  Fechtart  zu  ersetzen.  Die  Einteilung  der
mobilen  Armee  in  Korps  und  Divisionen  gab  den  Unterführern  zum  Beil  des  Ganzen  eine  gewisse  Selbständigkeit,  welche
sih  in  den  eng  zusammenbängenden  Schlachtlimen  des  18.  Jahrhunderts  nicht  in  demselben.Masse  hatte  entialten  können.
In  seinen  Grundzügen  besteht  dies  System  noch  heute,  aber  die  ungeheuren  technischen  Veränderungen  haben  bedeutende
Modifikationen  im  Laufe  des  scheidenden  Jahrhunderts  herbeigeführt.  Wir  wollen  sie  in  bauptsächlicher  Anlehnung  an  die
Entwickelung  Preussens  und  Deutschlands  mit  einigen  Strichen  zu  zeichnen  versuchen.
Schon  die  Regierung  der  ersten  Republik  liess,  nach  Abwehr  der  Invasionsgefahr,  das  Prinzip  der  allgemeinen  Wehrpflicht
wieder  insofern  fallen,  als  die  Stellvertretung  gestattet  wurde.  Aehnlich  bandelten  die  übrigen  grossen  europäischen  Kontinental«
mächle  nach  dem  Sturz  Napoleons  I,  während  England  bei  dem  Werbesystem  verharrte.  Mur  Preussen,  dessen  Beer  durch
die  vorzugsweise  von  Scharnhorst  geleitelen  Reformen  zu  neuem  Leben  erwacht  war,  enischied  sich  dafür,  die  allgemeine
Wehrpflicht  endgültig  einzuführen  und  zu  gleicher  Zeit  neben  dem  stehenden  Beer  die  Landwehr,  welche  sich  in  den  Freiheilskriegen
  bewährt  hatte,  beizubehalten,  allerdings  in  anderer  Verfassung  wie  in  jener  Zeit.  Denn  während  die  Landwehr  jener
Kriege  aus  allen  den  Männern  im  Alter  von  siebenzehn  bis  vierzig  Jahren  bestand,  welche  im  stehenden  Beer  nicht  gedient
hatten,  setzte  sich  die  nach  den  Freiheitskriegen  errichtete  —  wie  auch  die  jetzige  —  aus  den  älteren  Jahrgängen  der
entlassenen  Soldaten  zusammen.  Die  Kriegsreserve,  späler  nur  Reserve  genannt,  diente  zur  unmittelbaren  Verstärkung
des  stehenden  Heeres.  Dem  System  der  allgemeinen  Wehrpflicht  mit  seinen  späleren  organisatorischen  Verbesserungen  verdankt
Preussen,  und  1870/71  ganz  Deutschland,  grösstenteils  die  enormen  kriegerischen  Erfolge,  welche  zur  Errichtung  des  neuen
Deutschen  Reiches  führten,  Während  die  französische  Armee  in  Algier,  die  russische  in  Asien  und  der  Cürkei,  die  englische
in  Indien  Gelegenheit  zu  kriegerischer  Chätigkeit  fanden,  war  dies  der  preussischen  Armee  in  der  Zeit  von  1815  bis  1848
nicht  beschieden,  jedoch  gaben  die  Mobilmahhung  von  1830  und  die  kurzen  Kriegsepisoden  von  1848/49,  endlich  die  Mobilmachungen
  von  1850  und  1859  Gelegenheit,  die  Mängel  der  preussischen  Organisation  zu  erkennen.  Diese  bestanden  in
der  nicht  genügenden  Anzahl  der  Kadres,  um  alle  Wehrpflichtigen  aufzunehmen,  in  einer  zu  lockeren  Organisation  der
Landwehr  und  zu  hohem  TLebensalier  der  Wehrmänner.  Als  nun  Napoleon  IL,  durch  eine  newe  grosse  Kriegsepoche  (Krimkrieg,
Italienischer  Krieg  von  1859)  die  Welt  mit  Erstaunen  und  Unruhe  erfüllte,  wurden  diese  Mängel  der  preussischen  Organisation
durch  die  grosse  Reform  von  1860,  trotz  des  unsachlichen  Widersirebens  einer  Majorität  des  Abaeordneienhauses,  beseitigt.
Diese  Reorganisation  vermehrte  die  Kadres,  ermöglichte  dadurch  eine  grössere  Aushebung  und  gab  der  Landwehr  eine
richtige  Stellung  im  Teeresorganismus,  nämlid  die,  hauptsächlich  in  zweiter  Linie  verwendet  zu  werden.  Auch  wurde
damals  die  Gesamtdienstzeit  von  19  auf  12  Jahre  verringert.  In  dieser  Verfassung  fochten  wir  die  Kriege  von  1864,  66
und  70/71  durch,  und  das  erstaunte  Europa  beeilte  sich  nunmehr,  eine  der  unsrigen  ähnliche  Oraanisalion  anzunehmen.
Zu  dieser  gehörte  auch  die  Einteilung  der  Armee  in  Armeekorps  und  deren  Umntereinbeiten  schon  im  Frieden,  sowie
die  Abgrenzung  von  Cerritorialbezirken  mit  militärischen  Kommandos  (Landwehrbataillonsbezirke)  zur  Kontrolle  und

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