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Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1882, betreffend die Ausgabe neuer
Reichsstempelmarken, im Nachstehenden zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 8. November 1882.
Renner.
Auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 10. März d. J. (Centralblatt für das
Deutsche Reich Seite 107) ist die Herstellung anderweiter Marken zur Entrichtung der
Reichsstempelabgabe nach dem Gesetz vom 1. Juli v. J. (Reichs-Gesetzblatt Seite 185)
diesseits angeordnet worden.
Die neuen Marken, deren Grundfarbe bei den Marken zu 20 Pfennig grün, bei
denjenigen zu 1 Mark rothbraun ist, sind 24 mm hoch und 30 mm breit. Die innere
Fläche der Marken enthält einen guillochirten Untergrund mit dem Reichsadler. Außer-
dem befindet sich in derselben ein zur Aufnahme des Datums der Verwendung bestimmter
Vordruck. In der Einfassung der Marken tritt rechts und links die Zahl „20“ bezw. „1“
in weißer Farbe hervor. Die obere Leiste der Einfassung enthält die Inschrift „REICHS#
SLTENPEL-ABGABE“, bie untere die Werthbezeichnung „ZWANZIG PFENNIG“ bezw. „ElNE
XMARK‘ in der Farbe der Marke auf weißem Grunde.
Mit der Ausgabe dieser Marken wird nach Aufräumung der Bestände an den
betreffenden Sorten der nach der Bestimmung unter Ziffer 10 der Ausführungs-
vorschriften zum vorbezeichneten Gesetz (Centralblatt für das Deutsche Reich 1881
Seite 283) hergestellten Marken begonnen werden.
Die Anordnungen unter Ziffer 1 und 19 der bezeichneten Ausführungsvorschriften
über den Debit und das Verfahren bei Erstattung verdorbener Marken, sowie die Bestim-
mungen unter Ziffer 10 daselbst hinsichtlich der Art der Verwendung der Marken finden
auf die neuen Reichsstempelmarken ebenmäßig Anwendung. Neben den neuen dürfen
auch die nach dem bisherigen Muster hergestellten Reichsstempelmarken zur Entrichtung
der Reichsstempelabgabe weiter verwendet werden.
Berlin, den 31. Oktober 1882.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Burchard.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).