Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Hekanntmachuns der Ministerien den Junern und des Kriegsweseus, 
betreffend gefugniß einer Kehranstalt zur Ansstellung von Zenguissen über die wissenschastliche 
Hesähigung für den einfährig-freiwilligen Militärdieust. 
Vom 21. Zuni 1883. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 24 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 12. Juni 1883, betreffend Befugniß einer 
Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 21. Juni 1883. 
Hölder. Wundt. 
Bekanntmachung. 
In Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 24. April d. J. (Seite 120) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Amthor'schen höheren Handelsschule (Handels-Akademie) 
von Karl August Kippenberg zu Gera provisorisch gestattet worden ist, gultige Zeugnisse uber 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu 
ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aussichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Berlin den 12. Juni 1883. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
*) Regierungsblatt Seite 80. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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