Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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M 25. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. Oktober 1883. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Verleihung der juriftischen Persönlichkeit an die Dr. Mayer- 
Franz'sche Stistung in Kottwell. Vom 11. Oltober 1883. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. 
betreffend die von den Aichungsstellen zur Beglaubigung der von ihnen geaichten Gegenstünde anzuwendenden 
Stempelzeichen. Vom 8. Oktober 1883. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend die 
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Gesangverein „Singkranz Heilbronn.“ Vom 12. Oktober 1888. 
— Versügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betressend die Einrichtung einer Prüfungsan- 
stalt für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe in Hohenheim. VLom 25. Oktober 1883. 
  
Gekanntmachung des Instizministeriums, 
betreffend die Verleihnug der juristischen Persönlichkeit an die Dr. Mayer-Franz'sche Stistung in Roltweil. 
Vom 11. Oltober 1883. 
Vermöge Höchster Entschließung vom 27. Oktober d. J. haben Seine Königliche 
Majestät der von dem verstorbenen Dr. med. Franz Joseph Mayer in Rottweil 
unter dem Namen „Io#r. Mayer-Franz'sche Stiftung“ durch letztwillige Verfügung er- 
richteten, zu Bildungskostenbeiträgen und Unterstützungen an die Angehörigen der genuß- 
berechtigten Familien bestimmten Stiftung, welche ihren Sitz in Rottweil hat, auf den 
Grund der vorgelegten Stiftungsurkunde und des vorgelegten Statuts vorbehältlich der 
Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart, den 11. Oktober 1883. 
Faber.
	        
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