Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Beilage 
zu §. 22 der Ministerialverfügung vom 6. November 1883. 
(K. Württ. Wappen.) 
Rönigreich Württemberg. 
Prüfungszeugniß. 
Der Kandidat des Maschineningenieurswesens 
(Vor= und Geschlechtsname und Heimatort des Kandidaten) 
hat im Monnt 18 
die erste Staatsprüfung im Maschinenfache 
bestanden und bei derselben die Befähigungsstufe 
der (ersten) Klasse, Unterabtheilung (a, b), 
mit dem Prädikat „Maschinenbauführer“ zuerkannt erhalten. 
Stuttgart, den 18 
Känigliche Prüfungskemmisston: 
Zur Beglaubigung: 
Der Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten: 
(1. 8.) 
Der Staatsminister des Innern: 
(I. S.) 
Die Prüfungszeugnisse haben folgende Abstufungen: 
Klasse Ia ausgezeichnet; Klasse Ib recht gut; 
Klasse IIa gut; Klasse IIb ziemlich gut bis gut; 
Klasse III a ziemlich gut; Klasse IIIb zureichend.
	        
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