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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeyst, Königreich der Niederlande.
Vom 24. Januar 1884.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom
28. Juni 1883 die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeyst, Königreich der Niederlande,
zum Geschäfsbetrieb in Württemberg in stets widerruflicher Weise allergnädigst zugelassen.
Der von dieser Gesellschaft zu ihrem Hauptagenten bestellte Kaufmann Adolf Schöninger
in Stuttgart hat nach Beibringung der erforderlichen Nachweise nunmehr die diesseitige
Bestätigung erhalten.
Dies wird unter dem Aufügen bekannt gemacht, daß der Hauptagent in allen zur
gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der genannten Anstalt und
den württembergischen Einlegern, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Kosmos beziehen,
vor den württembergischen Gerichten Namens der Anstalt Recht zu nehmen und zu
geben hat.
Stuttgart, den 24. Jannar 1884.
Hölder.
Gekauntmachung des Finanzministeriums,
betreffend die Verlegung des Wohusihes zweier Umgeldskommissariate.
Vom 31. Januar 18384.
Im Vollmachtsnamen Seiner Königlichen Majestät haben Seine Königliche
Hoheit der Prinz Wilhelm am 29. d. M. die Verlegung des Wohnsitzes der
Umgeldskommissariate
Geislingen nach Göppingen und
Rottenburg nach Horb
gnädigst genehmigt.
Stuttgart, den 31. Jannar 1884.
Renner.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).