Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Lebensversicherungsbank  Kosmos  in  Zeyst,  Königreich  der  Niederlande.
Vom  24.  Januar  1884.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom
28.  Juni  1883  die  Lebensversicherungsbank  Kosmos  in  Zeyst,  Königreich  der  Niederlande,
zum  Geschäfsbetrieb  in  Württemberg  in  stets  widerruflicher  Weise  allergnädigst  zugelassen.
Der  von  dieser  Gesellschaft  zu  ihrem  Hauptagenten  bestellte  Kaufmann  Adolf  Schöninger
in  Stuttgart  hat  nach  Beibringung  der  erforderlichen  Nachweise  nunmehr  die  diesseitige
Bestätigung  erhalten.

Dies  wird  unter  dem  Aufügen  bekannt  gemacht,  daß  der  Hauptagent  in  allen  zur
gerichtlichen  Entscheidung  geeigneten  Streitigkeiten  zwischen  der  genannten  Anstalt  und
den  württembergischen  Einlegern,  welche  sich  auf  den  Geschäftsbetrieb  des  Kosmos  beziehen,
vor  den  württembergischen  Gerichten  Namens  der  Anstalt  Recht  zu  nehmen  und  zu
geben  hat.

Stuttgart,  den  24.  Jannar  1884.
Hölder.

Gekauntmachung  des  Finanzministeriums,
betreffend  die  Verlegung  des  Wohusihes  zweier  Umgeldskommissariate.
Vom  31.  Januar  18384.

Im  Vollmachtsnamen  Seiner  Königlichen  Majestät  haben  Seine  Königliche
Hoheit  der  Prinz  Wilhelm  am  29.  d.  M.  die  Verlegung  des  Wohnsitzes  der
Umgeldskommissariate

Geislingen  nach  Göppingen  und
Rottenburg  nach  Horb
gnädigst  genehmigt.
Stuttgart,  den  31.  Jannar  1884.
Renner.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).