Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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welche  Diaͤten  und  Reisekosten  zugleich  begreifen,  zu  berechnen  haben,  wofern  nicht
wegen  laͤngerer  als  viertaͤgiger  Dauer  der  Abwesenheit  die  besondere  Verguͤtung  von
Diaͤten  und  Reisekosten  vorschriftmaͤßig  eintritt.

Stuttgart  den  7.  Februar  1838.  Herdegen.

Oienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  erledigte,  in  der  ersten  Besoldungsklasse  stehende.
Forstamt  Heidenheim  haben  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Jari-Kreises
  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwald-Kreises  erledigte
  Canzlei-Assistentenstelle,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  600  fl.  verbunden
ist,  haben  binnen  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Finanzkammer  vorschriftmäßig  sich
zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Revierförsterstelle  zu  Heiningen,  Forst-Amts
  Kirchheim,  mit  welcher  die  Besoldung  zweiter  Elasse  nebst  Pferds-Ration  verbunden
  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Donau-Kreises
vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartstelle  zu  Altdorf,  Forstamts  Weingarten,
  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  240  fl.  verbunden  ist,  haben  binnen  vier
Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Donau-Kreises  vorschriftmaͤßig  sich  zu  melden.

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Widerruflich  angestellter  Diener.
Vermöge  höchster  Entschließung  vom  5.  d.  M.  ist  die  erledigte  Umgelds-Commissärsstelle

  zu  Vaihingen  dem  auiescirten  Grenz-Controleur  Nast,  von  Doͤrzbach,
  uͤbertragen  worden.