110
welche Diaͤten und Reisekosten zugleich begreifen, zu berechnen haben, wofern nicht
wegen laͤngerer als viertaͤgiger Dauer der Abwesenheit die besondere Verguͤtung von
Diaͤten und Reisekosten vorschriftmaͤßig eintritt.
Stuttgart den 7. Februar 1838. Herdegen.
Oienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende.
Forstamt Heidenheim haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jari-Kreises
vorschriftmäßig sich zu melden.
2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises erledigte
Canzlei-Assistentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbunden
ist, haben binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich
zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Revierförsterstelle zu Heiningen, Forst-Amts
Kirchheim, mit welcher die Besoldung zweiter Elasse nebst Pferds-Ration verbunden
ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreises
vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Forstwartstelle zu Altdorf, Forstamts Weingarten,
mit welcher der Normalgehalt von 240 fl. verbunden ist, haben binnen vier
Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreises vorschriftmaͤßig sich zu melden.
r
rl "“
Widerruflich angestellter Diener.
Vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. ist die erledigte Umgelds-Commissärsstelle
zu Vaihingen dem auiescirten Grenz-Controleur Nast, von Doͤrzbach,
uͤbertragen worden.