Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Die  Beschlußfassung  über  die  berufsgenossenschaftliche  Organisation  der  unter  das  Unfallversicherungsgesetz
  fallenden  Betriebe  der  Post-,  Telegraphen=  und  Eisenbahnverwaltungen,  sowie  der
Marine=  und  Heeresverwaltungen  ist  vom  Bundesrath  mit  Rücksicht  auf  das  Gesetz  über  die  Ausdehnung
  der  Unfall=  und  Krankenversicherung  vorbehalten  worden.

Berlin,  den  22.  Mai  1885.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).