Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Lokomotiven mit 
ungekuppelten oder s 
4 hituopollen Rädern 6.ekuppelten Rädern I 8 gekuppelten Rädern 
I 1 
Aolbenaeschnindigtei in der Mi- i 
nute 300m 250 m 200 m 
umdrehungszohl der Triebräder 
in der Minue 260 200 160 
  
(3) Größere Kolbengeschwindigkeiten und Umdrehungszahlen der Triebräder in der Minute, als 
die im Absatz 2 dieses Paragraphen aufgeführten, können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei 
solchen Lokomotiven Anwendung finden, durch deren Konstruktion oder Kuppelung mit dem Tender die 
Schädlichkeit der störenden Bewegungen wesentlich herabgemindert ist. 
S. 38. 
Achsstärke. 
(1) Bei Güterwagen= und Tenderachsen von gutem Flußstahl, bei denen die Entfernung der Achs- 
schenkelmitten nicht über 2 m beträgt, ist für das Verhältniß zwischen ihrer Stärke und der zuläßigen 
Bruttobelastung nachstehende Zahlenreihe als maßgebend anzusehen: 
  
  
Durchmesser der Achse des Achsschenkels Größte zulässige Brutto- 
in der Nabe mindestens, Durchmesser mindestens Länge höchstens belastung einer Achse 
mm mmam mm kg 
100 62 150 4 300 
105 66 156 5 000 
110 70 162 5 800 
115 74 166 6 600 
120 78 170 7 500 
125 82 174 8 500 
130 86 178 9 600 
135 90 182 10 700 
140 94 185 12 000 
145 98 188 13200 
  
 
	        
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