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Bekanntmachung des Justizministeriums,
betreffend die Ernennung eines Mitglieds des musikalischen Sachverständigenvereins für Württemberg,
Saden und He#sen. Vom 5. März 1886.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 1. März
d. J. den Konzertmeister Professor Singer bei der K. Hofkapelle in Stuttgart an
Stelle des verstorbenen Musikdirektors Max Seifriz daselbst zum stellvertretenden Mit-
glied des nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 gebildeten musikalischen Sach-
verständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen gnädigst zu ernennen geruht.
Solches wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. März 1872
(Reg. Blatt S. 105) hiemit zur allgemeinen Keuntniß gebracht.
Stuttgart, den 5. März 18986.
Faber.
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Lebensversicherungsgesellschaft „Equitable“ in NMew-York.
Vom 1. März 1886.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom
12. August 1885 die Zulassung der Lebensversicherungsgesellschaft „Equitable“ in New-
York zum Geschäftsbetrieb in Württemberg in stets widerruflicher Weise gnädigst zu
genehmigen geruht. Der von dieser Gesellschaft zu ihrem Hauptagenten bestellte Bankier
Robert Otto sen. in Kirchheim u. T. hat nach Beibringung der erforderlichen Nachweise
nunmehr die diesseitige Bestätigung erhalten.
Dies wird unter dem Aufügen bekannt gemacht, daß der Hauptagent in allen zur
gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der genannten Anstalt und
den württembergischen Einlegern, welche sich auf den Geschäftsbetrieb der Eaquitable
beziehen, vor den württembergischen Gerichten Namens der Gesellschaft Recht zu nehmen
und zu geben hat.
Stuttgart, den 1. März 1886.
Hölder.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).