Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Bekanntmachung  des  Justizministeriums,
betreffend  die  Ernennung  eines  Mitglieds  des  musikalischen  Sachverständigenvereins  für  Württemberg,
Saden  und  He#sen.  Vom  5.  März  1886.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Höchster  Entschließung  vom  1.  März
d.  J.  den  Konzertmeister  Professor  Singer  bei  der  K.  Hofkapelle  in  Stuttgart  an
Stelle  des  verstorbenen  Musikdirektors  Max  Seifriz  daselbst  zum  stellvertretenden  Mitglied
  des  nach  dem  Reichsgesetz  vom  11.  Juni  1870  gebildeten  musikalischen  Sachverständigenvereins
  für  Württemberg,  Baden  und  Hessen  gnädigst  zu  ernennen  geruht.
Solches  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  15.  März  1872
(Reg.  Blatt  S.  105)  hiemit  zur  allgemeinen  Keuntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  5.  März  18986.
Faber.

Gekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Lebensversicherungsgesellschaft  „Equitable“  in  NMew-York.
Vom  1.  März  1886.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom
12.  August  1885  die  Zulassung  der  Lebensversicherungsgesellschaft  „Equitable“  in  New-York
  zum  Geschäftsbetrieb  in  Württemberg  in  stets  widerruflicher  Weise  gnädigst  zu
genehmigen  geruht.  Der  von  dieser  Gesellschaft  zu  ihrem  Hauptagenten  bestellte  Bankier
Robert  Otto  sen.  in  Kirchheim  u.  T.  hat  nach  Beibringung  der  erforderlichen  Nachweise
nunmehr  die  diesseitige  Bestätigung  erhalten.

Dies  wird  unter  dem  Aufügen  bekannt  gemacht,  daß  der  Hauptagent  in  allen  zur
gerichtlichen  Entscheidung  geeigneten  Streitigkeiten  zwischen  der  genannten  Anstalt  und
den  württembergischen  Einlegern,  welche  sich  auf  den  Geschäftsbetrieb  der  Eaquitable
beziehen,  vor  den  württembergischen  Gerichten  Namens  der  Gesellschaft  Recht  zu  nehmen
und  zu  geben  hat.

Stuttgart,  den  1.  März  1886.
Hölder.
Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).