Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Zur Vollendung der genannten früher schon zur Ausführung bestimmten Bahnen 
und zur Herstellung der Bahn von Schramberg nach Schiltach werden für die Finanz- 
periode 1887/89 1000 000 .¼ bestimmt. 
Art. 2. 
Für Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen Eisenbahn- 
linien omhmhmen 13310000½ 
und für die Vermehrung des Betriebsmaterials der Staatsbahnen 450000 
* —. — 
zusammen 1760000/ 
zur Verwendung. 
Art. 3. 
An den Kosten der in Art. 1 und 2 erwähnten Bauten sind die Kaufschillinge für 
die Bauplätze der erforderlichen Gebände, sowie für die Grundflächen der Bahnhöfe und 
Stationen, wie bisher, von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten. 
Zur Deckung des weiteren Aufwands nach Art. 1 und 2 sind Staatsanlehen bis zum 
Betrage von 
2760 000 äá- zwei Millionen siebenhundert und sechzigtausend Mark — 
unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. Der hiedurch, sowie durch die 
Leistungen der Interessenten ungedeckt bleibende Theil des Aufwands für den Bau einer 
Zweigbahn von Schramberg nach Schiltach im Betrag von 190000 J¼ ist aus verfüg- 
baren Mitteln der Restverwaltung zu bestreiten. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die 
ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung Unseres 
Finanzministeriums, zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 21. Mai 1887. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey.
	        
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