Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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der Kommandeur der Forst- und Steuerwache, 
die Umgeldskommissäre und der Steuerinspektor bei dem Hauptsteueramt Stuttgart; 
endlich, wenn sie die höhere Dienstprüfung erstanden haben: 
die Kameralamtsbuchhalter und der erste Assistent des Hauptsteueramts Stutt- 
gart, die Buchhalter bei der Holzverwaltung, den Hütten= und Salinen- 
ämtern, die technischen Assistenten der Hütten= und Salinenämter und die 
Banamtsassistenten. 
IIII. Ständische Beamte: 
Der Archivar, 
die Registratoren und Kanzlisten der beiden Kammern, 
der Kassier, der Kontrolleur und die Buchhalter der Staatsschuldenzahlungskasse. 
Peilage II (zu Art. 2 Abs. 4). 
Verzeichniß 
derjenigen Beamten, welche unter dem Vorbehalte vierteljähriger Kündigung 
angestellt werden. 
Beamte, welche in allen Departements, desgleichen bei dem Geheimen Nathe 
und bei dem Verwaltungsgerichtshof, sowie bei dem ständischen Amts- 
personal vorkommen: 
die Kopisten, 
die Kanzleidiener und Aufwärter. 
II. Im Departement der Instiz: 
die Landgerichtsschreiber und die Kanzleiassistenten bei der Staatsanwaltschaft, 
die Amtsgerichtsschreiber, 
die Amtsgerichtsdiener, 
der Hausmeister und der Heizer (Maschinenwärter) an dem Justizgebäude in 
Stuttgart, 
die Inspektoren an dem Zuchthaus zu Ludwigsburg, an dem Zellengefängniß 
zu Heilbronn und an amtsgerichtlichen Gefängnissen,
	        
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