Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Artikel III. 
In dem Sporteltarife treten nachstehende Aenderungen ein: 
1) Die Tarifnummer 5, Arzneimischungen u. s. w. erhält folgende Fassung: 
Nr. 5. Arzneimischungen (Patentarzneien, Spezialitäten, ärztliche Geheim- 
mittel): 
für den Bescheid des Medizinalkollegiums an einen Apotheker in Bezug auf 
den Verkauf einer von ihm nicht selbst gefertigten Arzneimischung 
1) wenn diese nur auf Grund ärztlicher Anordnung abgegeben 
werden darf . ? 1—50 4 
2) wenn die Abgabe auch ohne ärztliche Anordung gestattet wird 3—100 + 
5 
2) In dem Allegate: „Ausspielungen s. Glücksspiele und Lotterien“ fallen die 
Worte: „und Lotterien“ weg. 
—— 
3) In der Tarifnummer 7, Ausstocken von Waldungen, tritt in Ziffer 2 
an die Stelle des Betrags von „3—50 /““ der Betrag von „2—50 4“ 
4) Die Tarifnummery, Vausochen, !65 in if. 1 lit. a fiolene Fassung: 
a) ein Oberant . ..l——)2)«-U 
5) Nach der Tarifnummer 9 wird als neue Tarifnummer eingeschaltet: 
Nr. 9A. Beerdigung: 
1) für Ertheilung der Erlaubniß zur Beerdigung an einem andern Orte als dem 
öffentlichen Begräbnißplatz oder einer zugelassenen Familienbegräbnißstätte (§.17 
der K. Verordnung vom 24. Jannar 1882, Reg. Blatt S. 33 f..) 10 504 
2) bei Abweisung eines solchen Gesuchhes 10 #4 
Beerdigung außerhalb des Gemeindebezirts des Sterbeorts s. Lerchen 
transport. 
s. auch Familienbegräbnißstätten. 
6) Das Allegat „Beerdigung u. s. w.“ fällt aus. 
7) Die Tarifnummer 10, Beglaubigung, hat in Ziff. 1 Abs. 1 zu lauten: 
1) der Echtheit von Urkunden, einschließlich der Siegelung, wenn die Beglau- 
bigung beantragt wird, und soweit nicht die Beglaubigung lediglich behufs
	        
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