Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

214 
Nr. 44. Kompetenzgerichtshofsentscheidungen: 
nach Maßgabe des Art. 14 des Gesetzes vom 25. August 1879 (Reg. Blatt S. 276) 
12 bis 120 Æ 
Kommundienstersetzungen f(. D 
Konviktoren s. Seminaristen. 
Körperschaftsbeamte s. Dienstanstellungsbestätigung. 
Nr. 45. Krankenanstalten: 
1) für die Konzession einer Privatkranken-, Privatentbindungs-, Privatirrenanstalt 
Gieshgewerheordnng §. 30 nach dem Gesetz vom 23. Juli 1879 Reichsges. Blatt 
S. 267) 10o bis 100 4 
2) für die Erlaubniß zu Aenderungen in der ertheilten Korzession (3. B. Lokalände— 
rungen) und für die Fristung in den Fällen des 8. 49 Abs. 3 und 5 der Ge— 
werbeordnung · ..)bcs)()-z 
3) für die Verlängerung der Frist in den Fällen des . 4 Abs. 1 und 2 der Ge- 
werbeordnung 5 bis 20 . 4 
4) bei der Abweisung oder Zurückziehung ei eines Ges such (Ziff I bis 3) 
die Hälfte der betreffenden Sport 
s. auch Verfahren in Gewerbesachen. ortel. 
Kunstwerke und Seltenheiten s. Schaustellungen. 
Ladscheine s. Wein= und Weinmosturkunden. 
Legalisation s. Beglaubigung. 
Nr. 16. Legitimation wegen unehelicher Geburt: 
1) für die Ertheilung ..... ....2)b1»s1)0,,z 
2) bei der Abweisung eines Gesuchs. ..... bis zur Hälfte des Betrags. 
Der höchste Betrag ist bei einem Vermögen der Ascendenten von 60 000 M und 
mehr immer anzusetzen. 
Legitimationskarten s. Handlungsreisende. 
Nr. 47. Lehen: 
1) für einen Muthschin 10 % 
2) Belehnungssportel: Dieselbe wird für die einzelnen fronlehnbaren Erbämter nach 
Maßgabe des Herkommens erhoben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.