Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Beilage 
zu §. 24 der Ministeralverfügung vom 29F. September 1387. 
(K. Württ. Wappen) 
Rönigreich Württemberg. 
Brüfungs-Zeugnifß. 
Der Kandidat des (Hochbau-, Ingenieur-) Faches 
(Vor= und Geschlechtsname und Heimathort des Kandidaten) 
hat im Mont . 18. .. 
die erste Staatsprüfung im (Hochbau-, Ingenieur-) Fache bestanden und bei derfelben 
die Befähigungsstufe der (ersten 2c.) Klasse, Unterabtheilung (A. B) 
mit dem Prädikat „Bauführer“ 
zuerkannt erhalten. 
Stuttgart, den 18 
zur Beglaubigung 
der Staatsminister der auswärtigen Känigliche Prüfungskommission: 
Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten: 
(L. S.) 
Der Staatsminister des Innern: 
(L. S.) 
Der Staatsminister der Finanzen: 
(I. S.) 
Die Prüfungszeugnisse haben folgende Abstufungen: Klasse I#n# ausgezeichnet; Klasse 1b recht gut; Klasse I1 
gut; Klasse II b ziemlich gut bis gut; Klasse III a ziemlich gut; Klasse III 1 zureichend. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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