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an dem im Interesse der Landesvertheidigung erforderten zweigeleisigen Ausbau württem-
bergischer Eisenbahnstrecken, nachdem die Stände beiden Abkommen die Zustimmung er-
theilt haben, zufolge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom
15. d. Mts. mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß zu §. 1 des erstgenannten Abtom-
mens die Königlich Württembergische und die Großherzoglich Badische Regierung darüber
einverstanden sind, es sei für sie die hierin vorbehaltene nähere Regelung der für den
Bau und Betrieb der Bahn von Tuttlingen nach Sigmaringen in Betracht kommenden
staatsrechtlichen Verhältnisse durch den Art. 27 des zwischen Württemberg und Baden
am 29. Dezember 1873 wegen Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen abgeschlossenen
Staatsvertrags (Reg. Blatt von 1875 S. 265 f.) im Voraus getroffen und bedürfe einer
weiteren Uebereinkunft zu diesem Zwecke nicht.
Stuttgart, den 15. November 1887.
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.
Behufs Herstellung der im Interesse der Landesvertheidigung erforderlichen Eisen-
bahn von Tuttlingen nach Sigmaringen, welche über Württembergisches, Badisches und
Preußisches Gebiet sich erstrecken wird, haben die Unterzeichneten und zwar
für das Reich der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatsminister von Boetticher,
für Württemberg der Königliche Staatsrath von Schmid,
für Preußen der Vice-Präsident des Königlichen Staatsministeriums, Staats.
minister von Puttkamer,
für Baden der Großherzogliche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte
Minister Freiherr Marschall von Bieberstein,
der ihnen ertheilten Ermächtigung gemäß Folgendes verabredet:
S. 1.
Die Königlich Württembergische Regierung übernimmt den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Tuttlingen in der Richtung auf Sigmaringen zum Anschluß an die Bahn
von Tübingen nach Sigmaringen in der Nähe von Inzigkofen. Die Bahn wird als
eingeleisige Vollbahn, mit zweigeleisigen Tunnels und mit Berücksichtigung des für die
Anlage eines zweiten Geleises Erforderlichen bei dem Unterbau der größeren Kunstbauten,
hergestellt.