Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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III. 
DPsennig. 
für Bereitung einer Digestion. 
Gelaubine, 
cines Infusums, 
- einm·M-tcorution, 
. eines-gekochten1)ttust.crs, 
ciner gekochten Sulbe. 
. oines gekochten Schleimes. 
cinschlierlich des zur Bereitung etwa nothwendigen destillirten Wassers 
und der Arbeit des Kolirens ............ 
Ismctlkungchnmcslncretlotnistetbsscmsnntonmlctneunmisuitctlcncdel-unter 
und b aufgezählten Arbeiten bei Anfertigung derselben Arznei ansgeführt werden. 
darf der Gesammtzuschlag I zur Grundtaxe 40 PDl. nicht überschreiten. 
Für die Abtheilung von Arzneiformen 
für Bacillen, Bougies. Suppositorien und Vuginalkugel jedes Stück 
Boli und Trochisci je bis zu 10 Stück 
. Goelatinckupseln einschliesslich des Füllens derselben je 1 luek 
Dillen einschliesslich des Bestreuungsmittels je bis zu 30 Stück 
Pulver, jedes Stück sammt Pupierkapseln 
Paulver, jedes Stück sammt Wachspupierkapseln. 
Pulver, jedes Stück summt Limousinkupseln 
Pulver, jedes Stück sammt Gelatinekapschn 
abgetheilte grobe Pulver jedes Stück 
abgetheilte Salben jedes Stück 
ubgetheilte Spezies jedes Stück 
bei kolgenden besonderen Arbeiten 
für Abdumplen im Wusserbud 
für jede zu verdampfenden 100 Gramm oder weniger 
für Extinktion von Quecksilber .·. 
Alt-StreichenenthfIastersbtsAn cum-(- von je 100 gem nschliesslien 
des etwa nothwendigen Erweichens und Schmelzens 
Dei grösseren Pflastern wird für je weitere 20 gem berechnet 
Für das unzuwendende Zeug werden berechnet bei Leder- oder Seidenzeug für je 100 qem 
bei Schirting oder Leinwand für je 100 qdem. ............ 
Das Bestreichen des Randes mit Klehpflaster etc. ist in obige Preise mit eingerechnet. 
10 
30
	        
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