Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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l'sennig. 
Pulrerschieber (Convolutkästehen) 
kosten bis zu 10 Dulvern 10 
von 11 bis 20 bulvern 20 
bei mehr als 20 Dulvern “u 
Pappschachteln und Pulwezschieber leiner Qulitat cdürfen um iie L pöher * 
vorstehende Ansütze berechnet # erden. 
Pulverconvolute 
jeder (irüsse in Brieftaschenlorm kosten 
Töpfe, graue aus Steinzeug. (Irdene Löpft sind ausgeschlessen). 
(raue Töpfe kosten incl. Tektur und Signatur das Stück 
bis zu 100 Gramm. 
über 100 300 ,- 
800,.)00 . . 
Imlusrl Pfund werden für jede weiteren 250 Gramm *7□ iunnet 
Töpfe. weisse. (I'0rZcllan). 
Weisse Töpfe kosten incl. Tektur und Signntur das Stück 
bis zu 100 Gramm. 
über 100 „ „ 300 „ 
„ 300 „„ 500 
Anmerkung I. Starke weisse Gläser, Patenttropfgläser, Gläser mit eingeriebenen Glusstopfen oder 
mit Kantschunkstopfen, Hyalithglüser, geschwürzte, gelbrothe oder gelbbraune Glüser sowie Holadeckel mit 
oder ohne Korkstopfen, feine Pappschachteln oder Pulverschieher, Salbentöpfe aus Porzellan dürfen nur 
zur Anwendung respektire Berechnung kommen, wenn sie verlungt werden oder wenn sie vermöge tler 
Natur des Arzneimittels nothwendig sind. 
Anmerkung 2. Starke weisse Glüser, Pappschachteln feiner Qualität, Pulverschicher, Pulvercon- 
volute und weisse Töpfe dürlen hei Abgahe von Arzneien für öflentliche Kassen und Krankenkassen aller 
Art nur im Fallc besonderer schriftlicher Vereinbarung und bei thierürztlichen Arzneimitteln, nur wenn sie 
verlangt verden, in Rechnung gebracht werden. 
Anmerkung 3. Für die der Berechnung zu Grunde zu legende Grösse der Glüser, Schnchteln und 
Töple giht das absolute Gewicht der durch sie aufenmehmenden Arzneistoffe, ohne Rücksicht auf das 
sbezifische Gewicht derselben, den Massstah ab, so dass demnach z. B. für 100 Gramm Srrup: Wasser, 
Oel, Spiritus oder Acther stets ein Glas au 100 Gramm: für 50 Gr amm kohlensaures Magnesium stels 
eine Schachtel mit 50 Gramm etc. zu berechnen ist. 
10 
20 
30 
10 
20 
10 
60
	        
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