Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Nachweisung 
Muster 0. 
—— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der von der Gemeinde ... Kreises ... Bezirkt des # 
Bataillons ten. . Landmehr-KkginsentsN-so..... an einberufene Bienstpflichtige 
vorschußweise gezahlten Marschgeblhrnisse. 
Stationsort der Kandwehr-Kompagnie ist 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 
S # Entfernung . 
Der Einberufenen 5 5 nach dem Sind zu Quittungsverme. 
. . H33«2d,xSck)ic-smchdem des 
· E — Land- Hen- Tarif zahlen Enpf 
S. " f . Wege. T mpfängers. 
23 S 8 S S psn age 4 „ gers 
—— — 
A. Auf Grund der Marschgelder-Tabellen: 
1. A. Rekrut. B. i /1. C. 1 ez. A. 
2.0D. Reservist. E. 12./7. F. (Nubriken 7. 8. und 9g 1 +Lanozzein 
sind nicht auszufüllen) des D. 
3.6. Dreis. FF. HM.157 J. 1— lsgez. G. 
B. Auf Grund der Vermerke der Landwehr-Bezirks-K dos in den Gestellungsordres 2c. 
1. Res. Uoffiz. M... 13 10 % 11, 
K.. Eisenbahn-Fahrgeb 6 15 gez. L. 
Summe,3 15 
Unterkreuzung eigenhändig quittirt haben, wird hierdurch bescheinigt. 
N , den 
  
  
  
  
  
Daß obige Summe von geschrieben: Dreizehn Mark 15 Pfg. an die genannten Mannschaften wirk 
gezahlt worden ist und daß dieselben durch Namensunterschrift, bezw. als des Schreibens unkundig du— 
ten. 
18 
(Unterschrift des Gemeindevorstandes.) 
Anmerkung: Ist der Urlaubspaß oder die Gestellungsordre nicht von dem Landwehr-Bezirks-Komman: 
in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, sondern von einem anderen Landwehr-Bezirks-Komman 
ausgestellt, so hat die Gemeindebehörde den aus dem Urlaubspaß rc. zu ersehenden Station 
ort dieses Bezirks-Kommandos unter dem Datum des Gestellungstages — s. oben unter B. I. 
anzugeben. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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