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platz des Sterbeorts, oder einer der christlichen Konfessionen desselben oder aber bei Leichen
von Israeliten nach dem Begräbnißplatz der israelitischen Einwohner des Sterbeorts er—
folgt, vorausgesetzt, daß in allen diesen Fällen der Begräbnißplatz nicht mehr als 20 km
von dem Sterbeort entfernt ist.
Der Transport bereits bestatteter, zu diesem Behuf wieder ausgegrabener Leichen
an einen andern Bestattungsort ist auch in den Fällen des Abs. 2 und auch daun nur
mit polizeilicher Genehmigung zuläßig, wenn der neue Bestattungsort in demselben Ge-
meindebezirk, wie der seitherige Bestattungsort gelegen ist.
Die polizeiliche Genehmigung zum Leichentraunsport (Abs. 1 und 3) wird durch Aus-
stellung eines Leichenpasses ertheilt, welcher nach dem in der Anlage angefügten Formular
auszufertigen ist.
8. 2.
Für den Transport von Leichen, welche aus einem andern Deutschen Bundesstaat
nach oder durch Württemberg geführt werden, ist ein Leichenpaß derjenigen Behörde er-
forderlich, welche nach den Bestimmungen des betreffenden Bundesstaats zur Ausstellung
des Leichenpasses zuständig ist.
Der Transport von aus dem Ausland kommenden Leichen nach oder durch Würt-
temberg ist nur mit Genehmigung der inländischen Polizeibehörde zuläßig, soferne nicht
mit dem Staat, aus welchem die Leiche kommt, eine Vereinbarung über die Anerkennung
der von den Behörden dieses Staats ausgestellten Leichenpässe besteht und ein von der
hienach zuständigen ausländischen Behörde ausgestellter Leichenpaß beigebracht oder soferne
nicht der Leichenpaß eines zur Ausstellung von Leichenpässen ermächtigten deutschen Kon-
suls oder diplomatischen Vertreters des Reichs vorgewiesen wird.
8. 3.
Die Ausstellung der Leichenpässe (§. 1) erfolgt durch die Oberämter, in deren Bezirk
der Sterbeort, oder, im Falle der Wiederausgrabung einer Leiche, der seitherige Bestat-
tungsort liegt; in Stuttgart durch die K. Stadtdirektion.
Zur Ausstellung von Leichenpässen für Leichentrausporte, welche vom Ausland kommen
(§. 2 Abs. 2), ist dasjenige Oberamt zuständig, in dessen Bezirk der Transport in Würt-
temberg beginnt.