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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 19. Oktober 1888.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien der Instiz und des Innern, betreffend einen von den Mitgliedern des fürstlichen
auses von Waldburg abgeschlossenen Familienvertrag. Vom 19. Septen 888. — Be ekanntmachung der
inisterien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die m*“)-73 uͤr ad ärztlicher A#nisse
für militärpflichtige Deutsche in Argentinien, Urugnay und Paraguay. Vom 13. September 1888. — Bekannt-
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend provisorische #ber shes. Siee Lehr-
anstalt zur Austellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- efreiwiliigen Mili-
tärdienst. Vom 20. September 1888. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Befug-
nisse der Aichämter. Vom 29. September 1888. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des
Kriegswesens, betreffend Erlöschen einer Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für im Auslande
lebende militärpflichtige Dentsche. Vom 2. Oktober 1888. — Veriügung de des Ministeriums des Innern, betreffend
den Transport von Vieh nach den Nordseehäfen. Vom 13. Oktober
Hekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern,
betrefend einen von den Mitgliedern des fürstlichen hauses von Waldburg abgeschlosenen.
Familienvertrag. Vom 19. September 1888.
Von dem Fürsten Eberhard von Waldburg-Zeil-Wurzach ist als Senior des
fürstlichen Gesammthauses Waldburg im Namen sämmtlicher Agnaten ein mit seinem
Bruder unterm 27. Februar 1888 abgeschlossener Familienvertrag Seiner Königlichen
Majestät unterthänigst vorgelegt worden, vermöge dessen der Fürst Karl von Wald-
burg-Zeil-Wurzach auf den in dem Familienvertrag vom 6. Februar 1865 gemachten
Vorbehalt seines Wiedereintritts in den Besitz des fürstlichen Fideikommisses für den
Fall, daß Fürst Eberhard von Waldburg-Zeil-Wurzach ohne männliche Nachkommen
mit Tod abgehen sollte, verzichtet hat.