Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Bekanntmachnng der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellnng von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Mililärdienst. 
Vom 20. September 1888. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 38 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 9. September 1888, betreffend provisorische 
Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 20. September 1888. 
Schmid. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Dem unter der Leitung des Direktors Wichern und des Pastors a. D. Röhricht 
stehenden Pensionat des Rauhen Hauses zu Horn bei Hamburg ist provisorisch ge- 
stattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst auszustellen, und zwar 
a) den Schülern der progymnasialen Abtheilung, wenn dieselben in einer unter Vor- 
sitz eines Kommissars der Oberschulbehörde auf Grund der Hamburger Prüfungs- 
ordnung für Gymnasien beziehungsweise des betreffenden Lehrplans abzuhaltenden 
Prüfung die Reife für die Versetzung nach Ober-Sekunda (II. A.) nachgewiesen 
haben; 
b) den Schülern der obersten Klasse der lateinlosen (I) Realabtheilung (höheren 
Bürgerschule), wenn dieselben in gleicher Weise unter Vorsitz eines staatlichen 
Kommissars die Entlassungsprüfung gemäß den Bestimmungen der Hamburger 
Prüfungsordnung vom 24. November 1887 bestanden haben. 
Gleichzeitig wird der Berechtigung rückwirkende Kraft zu Gunsten derjenigen 
Schüler verliehen, welche im Februar d. Is. die betreffenden Prüfungen bestanden haben. 
Berlin, den 9. September 1888. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung: v. Boetticher.
	        
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