Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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M 33. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. November 1888. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnern, betreffend die Unfallversicherung bei Regie-Bauarbeiten der Kommunal= 
verbände. Vom 13. Oktober 1888. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug der 
Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Eigarren bestimmten Mibegen 
Vom 27. Oktober 1888. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts. 
Vom 19. Oktober 1888. 
  
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Unfallversicherung bei Regie-Zauarbeiten der Rommunalverbände. 
Vom 13. Oktober 1988. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die 
Amtskorporation Brackenheim als befähigt erklärt und ermächtigt worden, vom 1. No- 
vember d. J. ab gemäß §. 4 Ziff. 3 und §§. 16, 47 des Bauunfallversicherungsgesetzes 
vom 11. Juli 1887 die Unfallversicherung der bei ihren Regie-Straßenbauarbeiten be- 
schäftigten Personen auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 20. Oktober 1888. 
  
Schmid. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betressend den Vollzug der Vorschrifteu über die Einrichtung und den Betrieb der zur Aufertigung 
von Cigarren bestimmten Anlagen. Vom 27. Oktober 1888. 
Zum Vollzug der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai d. Is. 
(Reichsges. Blatt S. 172 ff.) enthaltenen Vorschriften des Bundesraths über die Ein-
	        
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