Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Provinz Sachsen. 
Das König-Wilhelms-Gymnasium zu Magdeburg. 6 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1887. 
II. Elsaß-Lothringen. 
Das bischöfliche Gymnasium bei St. Stephan zu Straßburg i. E. (Früher „Privat-Gymnasium bei 
St. Stephan des Dr. M. Fuß“, Verzeichniß vom 29. April 1887, XI., Central-Blatt 1887, 
S. 134). 
C. Lehraustalten, bei welchen das Beslehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a) Geffentliche. 
Aa. Höhere Bürgerschulen. 
Königreich Prenßen. 
Provinz Westpreußen. 
4) Die höhere Bürgerschule zu Graudenz. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1888. 
Das Real-Gymnasium zu Prenzlau (A. b. I. 25 des Verzeichnisses vom 6. Juni d. J.) und die 
Ober-Realfchule zu Coblenz (A. c. I. 10 a. a. O.) sind eingegangen. Ferner ist die dem 
Erziehungs= und Unterrichts-Institut des Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt (C. b. VI. 
a. a. O.) seiner Zeit verliehene Militärberechtigung wegen veränderter Organisation der Anstalt 
erloschen. 
Berlin, den 6. Dezember 1888. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Bekanntmachung. 
Den nachbezeichneten Lehranstalten 
1(1. der höheren Privat-Bürgerschule unter der Leitung des Diakonus G. Lentz zu 
Gnadenfrei (Schlesien), 
2, der katholischen Knaben-Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Christian 
) Die mit einem J bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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