Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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M 39. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Asgegben Stuttgart Tonnerstag den 27. Dezember 1888. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Mbtbeilung für die Verkehrsanstalten, des Innern 
und der Finanzen, betreffend die Ausführungsbestimmungen z Gesetz, die Statistik des Waarenverkehrs 
des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande betreffend, vom 30. den 856 Vom 20. Dezember 1888. 
  
gekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für dir Verkehrs- 
anstalten, de Innern und der Finauzen, betrefend die Ausführungsbestimmungen zu dem Geseh. 
die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Jollgebietes mit dem Auslande betreffend, 
vom 20. Juli 1879. 
Vom 20. Dezember 1868. 
Im Nachstehenden werden die vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 6. Dezemberd. Is. 
beschlossenen und in der Beilage zu Nro. 51 des Centralblatts für das Deutsche Reich 
veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, die Statistik des Waarenverkehrs 
des deutschen Zollgebietes mit dem Aunslande betreffend, vom 20. Juli 1879, welche an 
Stelle der zur Zeit giltigen Ausführungsbestimmungen vom 1. Jannar 1889 an in 
Kraft treten, mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bezüglich der in 
der Bekanntmachung der Ministerien des Jnnern und der Finanzen vom 20. Dezember 1879 
(Reg. Blatt S. 488) festgestellten Anmeldestellen und der diesen Anmeldestellen zugewiesenen 
Strecken der Zollgrenze eine Aenderung nicht vorgenommen worden ist. 
Stuttgart, den 20. Dezember 1888. 
Mittnacht, Schmid. Renner.
	        
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