Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

421 
41. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. Dezember 1888. 
  
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Erlassung neuer Hausordnungen für die Civilfestungsstrafanstalt auf Hohen= 
asperg, sowie für die Abtheilung der jugendlichen Gefangenen an dem Zelengefänguiß in Heilbronn und an 
der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell. Vom 11. Dezember 1888. 
  
Kfönigliche Verordnung, betreffend die Erlasfung neuer Hausordunngen für die Tivilfestungsstraf- 
anstalt auf Hohenasperg, sowie für die Abtheilung der jugendlichen Gefangenen an dem kellen- 
gefängniß in heilbronn und an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gottegzell. 
Vom 11. Dezember 1888. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen und verfügen Wir wie 
folgt: 
Vom 15. Januar 1889 an tritt in der Civilfestungsstrafanstalt auf Hohen- 
asperg an der Stelle der bisherigen Hausordnung für die Givil-Festungs-Arrest= und 
Strafanstalt zu Hohenasperg vom 29. Mai 1855 (Reg. Blatt S. 105) die nachstehende 
Hausordnung (Anlage 1) in Kraft. 
Von demselben Tage an treten für die an dem Zellengefängniß zu Heilbronn 
und an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell gebildeten abgeson- 
derten Abtheilungen für jugendliche Gefangene die nachstehenden Hausordnungen (Anlage 
II und llI) in Kraft und tritt die Hausordnung der Strafanstalt für jugendliche Gefang-
	        
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