Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 6. Sep- 
tember 1888. 320. 
Beglaubigungsbefugniß der Gerichtsschreibereibeamten. Verfügung des Justizministeriums 
vom 19. Januar 1888. 23. 
Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht. Verfügung des Ministeriums des Innern voin 16. Sep- 
tember 1888. 317. 
s. auch Radfahrverkehr. 
Berufsgenossenschaften s. Unfallversicherung. 
Betriebe, unfallversicherungspflichtige (. Unfallversicherung. 
Bier, Materialsteuersatz für das zur Branntweinbereitung bestimmte umgeschlagene Bier. Verfügung 
des Finanzministeriums vom 9. August 1888. 315. 
Biersteuer s. Verbrauchsabgaben. 
Bracken heim s. Unfallversicherung. 
Branntwein, Materialsteuersatz für das zur Branntweinbereitung bestimmte umgeschlagene Bier. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 9. August 1888. 315. 
Braunschweig. Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Braunschweigs im 
Sinne der gegenseitigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen im Bau- 
und Maschinenfache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens 
vom 22. Juni 1888. 258. 
C. 
Cigarrenfabriken. Vollzug der Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der zu An- 
fertigung von Cigarren bestimmten Anlagen. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 27. Oktober 1888. 341. 
Civilfestungsstrafanstalt Hohenasperg s. Strafgefangene. 
D. 
Dampfstraßenbahn. Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn von 
Degerloch nach Hohenheim. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegen- 
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 24. Mai 1888. 243. 
Degerloch, s. Dampfstraßenbahn. 
Dienstprüfungen s. Prüfungen. 
E. 
Eichelshof s. Kommunalverbände. 
Eichwesen s. Aichwesen. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anslalten. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 19. Juni 1888. 259.
	        
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