Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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G. 
Gassteuer s. Verbrauchsabgaben. 
Gebäudebrandschadensumlage für das Jahr 1889. Verfügung des Ministeriums des 
» Innern vom 12. Dezember 1888. 367. 
Gefangene s. Strafgefangene. 
Gemeinden s. Unfallversicherung, 
auch Submissionen, Verbrauchsabgaben. 
Gemeindeverband s. Kommunalverbände. 
Gerichtsschreiber. Beglaubigungsbefugniß der Gerichtsschreibereibeamten. Verfügung des Justiz- 
ministeriums vom 19. Januar 1888. 23. 
Gewerbebetriebe s. Cigarrenfabriken. 
Gewichtswesen s. Aichwesen. 
Gotteszell Strafanstalt s. Strafgefangene. 
Grenzsteuerämter. Errichtung eines Grenzsteueramts. Verfügung des Finanzministeriums vom 
19. Oktober 1888. 342. 
Grundbestimmungen der Württembergischen Sparkasse. Abänderung derselben. Bekanntma- 
chung des Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1888. 289. 
Grundstücke s. Zwangsenteignung. 
H. 
Hafenordnung für den Karlshafen in Heilbronn. Verfügung der Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 
8. Februar 1888. 29. 
Hausordnungen. Erlassung neuer Hausordnungen für die Civilfestungsstrafanstalt auf Hohen- 
asperg, sowie für die Abtheilung der jugendlichen Gefangenen an dem Zellengefängniß in 
Heilbronn und an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell. Königliche 
Verordnung vom 11. Dezember 1888. 421. 
Heilbronn Zellengefängniß s. Strafgefangene. 
Hessen. Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Hessens im Sinne der gegen- 
seitigen Zulassung ihrer Studirenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Maschinen- 
fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 6. Sep- 
tember 1888. 320. 
Hochschulen. Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Sachsens im Sinne 
» der gegenseitigen Zulassung ihrer Studirenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Ma- 
schinenache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 
29. März 1888. 160; 
deßgleichen der Hochschulen Württembergs und Braunschweigs. Bekanntmachung eben- 
desselben Ministeriums vom 22. Juni 1888. 268;
	        
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