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vorschrift). Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern
und des Kriegswesens vom 25. Oktober 1888. 344.
Vollzug der Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der zu Anfertigung von
Cigarren bestimmten Anlagen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 27. Ok-
teber 1888. 341. "
s. auch Aichwesen, Krankenpflegeversicherung, Unfallversicherung, Viehseuchen.
Post= und Portowesen. Abänderungen der inländischen Postordnung vom 14. Mätz 1881.
Verfügung des Ministeiuns der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-
anstalte:. vom 18. Zuli 1888. 307 und vom 27. Dezember 1888. 465.
Prüfungen. Abänderung der Votschriften für die ärztliche Vorprüfung. Bekanntmachung des
Ministeriumo des Innern vo# 23. Januar 1888. 25.
Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Sachsens im Sinne der gegen-
seitigen Zulassung ihrer Studirenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Maschinen-
fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 29. März
1888. 160;
deßgleichen der Hochschulen Württembergs und Braunschweigs. Bekanntmachung ebendes-
selben Ministeriums vom 22. Juni 1888. 258;
deßgleichen der Hochschulen Württembergs einerseits sowie Bayerns, Badens und Hessens
andererseits. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom
6., September 1888. 320.
Pulvertransporte (. Explosive Stoffe.
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R.
Radfahr-(Velociped-) Verkehr. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 16. Sep-
tember 1888. 319.
Rang s. Staatsbeamte.)
Reblaus. Oertlicher Aufsichts= und Ueberwachungedienst bei der Reblauskrankheit. Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 5. April 1888. 152.
Regiebauarbeiten der Amtskörperschaften und Gemeinden s. Unfallversicherung.
Regierungs= und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis für dieselben auf das Kalender-
jahr 1889. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 10. November 1888. 343.
Reichssteuern (. Steuerwesen.
Revierförster (. Titel.
Sr.
Sachsen. Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Sachsens im Sinne der
gegenseitigen Zulassung ihrer Studirenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Maschinen-
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