Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

wegen wiederholter Landstreicherei und 
Faͤlschung, neben Verfaͤllung in saͤmtliche 
Untersuchungs-Kosten, zwelmonatliche 
Festungs = Arbeitsstrafe und nachherige 
Elnsperrung in dem Zwangs-Arbeilshause 
zu Ulm bis zu erprebter Besserung, we- 
ulgstens aber auf dle Dauer von oler 
Monaten erkannt worden. 
An demselben Tage wurde: 
20. der bel dem Oberamtsgerlchte Saulgan 
in Untersuchung gekommene Joserh An- 
ton Mohr, von Altshausen, wegen wie- 
derholter Landstrelcherei, unter Zuschei- 
dung sämtlicher Untersuchungs= Kesten, 
zu elner bis zu erprobter Besserung, we- 
algstens aber fünf Monate daurenden 
Einsperrung im Zwangs-Arbeltshause 
zu Ulm verurthellt. 
Den 15. August ist: 
11. der bei dem Oberamtsgerschte Wald- 
see in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Dionds Haag, von Aulendorf, 
wegen Gewalt und Dlebstahls, neben 
Verfällung in den Schadens= und Ko- 
sten-Ersatz mit sechsmonatrlicher Fe- 
stungs-Arbeltsstrafe belegt worden. 
Am 2:7. August wurde: 
13. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Riedkingen in Untersuchung gekommenen 
Franz Joseph Pfarr, ven Oggelshausen, 
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wegen wlederhelter Landstreicherei in Be- 
tracht der von ihm hlerwegen erstandenen 
mebrfachen Polizel= und Criminalstrafen, 
neben Verféllung in sämtliche Kosten eine 
dreimenatliche Festungs-Ardeitsstrase 
mit Willkomm und nechheriger Ein- 
sperrung im Zwangs-Arbestehause zu Ulm 
bis zu erprobter Besserung, weniastens 
aber auf die Dauer von vier Mona- 
ten erkannt. 
Den 25. August wurde: 
15. der bel dem Oberamtsgerichte Göppln- 
gen in Untersuchung gekommene Joh n- 
nes Glaser, von Ludwigsburg, wegen 
eines großen und wegen eines kleinen 
und einfachen Diebstohls, welche den drit- 
ten Rückfall des Inqulsiten in dieses Ver- 
brechen begründen, neben dem Kesten- 
und Schadens-Ersatz zu einer Festunds-= 
Arbeitsstrafe von einem Jahr und 
acht Monaten nebst einsachem Will- 
komm und nachberiger Einsperrung in 
das Zwangs-Arbeitehaus des NReckar- 
Kreises bis zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von einem 
Jahr verurtheilt; 
14. gegen den bei dem Oberamtsgerichie 
Blaubeuren in Untersuchung gekommenen 
KXKaver Schneider, von Tomerdingen, 
wegen großen, jedech sum Tbeil ersetzten 
Diebstahls und wegen Wanderbuchs-Fal-
	        
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